Hauptwohnsitz anmelden
Hauptwohnsitz anmelden
Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Leistungsbeschreibung
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden - das geht nun auch in der Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" online. Das Angebot ist eine bequeme und flexible Alternative zum Behördengang und erleichtert die Formalitäten nach dem Umzug. Alles, was Sie dafür benötigen: Einen Personalausweis mit aktiver eID-Funktion, die AusweisApp und ein behördliches Nutzerkonto, wie die BundID. Zum Hintergrund: Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde nach dem Einer-für-Alle-Prinzip von der Stadt Hamburg entwickelt und Verwaltungen in ganz Deutschland zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt. Er wird laufend erweitert unf für immer mehr Personengruppen nutzbar gemacht. Alle Informationen zum Online Dienst finden Sie auf www.wohnsitzanmeldung.gov.de
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.